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Beratung und Erstellung von
- Bauwerkverträgen
- VOB-Bauverträgen
- Nachunternehmerverträgen
- Architektenverträgen
- Sicherung bauvertraglicher Ansprüche
( Beweisverfahren, Bauhandwerkersicherungshypothek, Bauhandwerkersicherung)
- Vertretung bei der gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr
von Ansprüchen
Frau Rechtsanwältin Grünewald ist Fachanwältin
für Bau- und Architektenrecht.
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